[[{}law:sgb_6:61|←]][[{}law:sgb_6|↑]][[{}law:sgb_6:63|→]] == § 62 Schadenersatz bei rentenrechtlichen Zeiten == Durch die Berücksichtigung rentenrechtlicher Zeiten wird ein Anspruch auf Schadenersatz wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nicht ausgeschlossen oder gemindert.