[[{}law:sgb_6:67|←]][[{}law:sgb_6|↑]][[{}law:sgb_6:68a|→]]
== § 68 Aktueller Rentenwert ==
(1)[[law:sgb_6:68#abs_1_1|1]] Der aktuelle Rentenwert ist der Betrag, der einer monatlichen
Rente wegen Alters der allgemeinen Rentenversicherung entspricht, wenn
für ein Kalenderjahr Beiträge aufgrund des Durchschnittsentgelts
gezahlt worden sind. [[law:sgb_6:68#abs_1_2|2]]Am 30. [[law:sgb_6:68#abs_1_3|3]]Juni 2005 beträgt der aktuelle Rentenwert
26,13 Euro. [[law:sgb_6:68#abs_1_4|4]]Er verändert sich zum 1. [[law:sgb_6:68#abs_1_5|5]]Juli eines jeden Jahres, indem
der bisherige aktuelle Rentenwert mit den Faktoren für die Veränderung
1. der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer,
2. des Beitragssatzes zur allgemeinen Rentenversicherung und
3. dem Nachhaltigkeitsfaktor
vervielfältigt wird.
(2)[[law:sgb_6:68#abs_2_1|1]] Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer sind die durch das
Statistische Bundesamt ermittelten Bruttolöhne und -gehälter je
Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen
für Mehraufwendungen jeweils nach der Systematik der
Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. [[law:sgb_6:68#abs_2_2|2]]Der Faktor für die Veränderung
der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer wird ermittelt, indem
deren Wert für das vergangene Kalenderjahr durch den Wert für das
vorvergangene Kalenderjahr geteilt wird. [[law:sgb_6:68#abs_2_3|3]]Dabei wird der Wert für das
vorvergangene Kalenderjahr an die Entwicklung der Einnahmen der
gesetzlichen Rentenversicherung angepasst, indem er mit dem Faktor
vervielfältigt wird, der sich aus dem Verhältnis der Veränderung der
Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer im vorvergangenen
Kalenderjahr gegenüber dem dritten zurückliegenden Kalenderjahr und
der Veränderung der aus der Versichertenstatistik der Deutschen
Rentenversicherung Bund ermittelten beitragspflichtigen Bruttolohn-
und -gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer ohne
Beamte einschließlich der Bezieher von Arbeitslosengeld im
vorvergangenen Kalenderjahr gegenüber dem dritten zurückliegenden
Kalenderjahr ergibt.
(3)[[law:sgb_6:68#abs_3_1|1]] Der Faktor, der sich aus der Veränderung des Beitragssatzes zur
allgemeinen Rentenversicherung ergibt, wird ermittelt, indem
1. der durchschnittliche Beitragssatz in der allgemeinen
Rentenversicherung des vergangenen Kalenderjahres von der Differenz
aus 100 vom Hundert und dem Altersvorsorgeanteil für das Jahr 2012
subtrahiert wird,
2. der durchschnittliche Beitragssatz in der allgemeinen
Rentenversicherung für das vorvergangene Kalenderjahr von der
Differenz aus 100 vom Hundert und dem Altersvorsorgeanteil für das
Jahr 2012 subtrahiert wird,
und anschließend der nach Nummer 1 ermittelte Wert durch den nach
Nummer 2 ermittelten Wert geteilt wird. [[law:sgb_6:68#abs_3_2|2]]Altersvorsorgeanteil für das
Jahr 2012 ist der Wert, der im Fünften Kapitel für das Jahr 2012 als
Altersvorsorgeanteil bestimmt worden ist.
(4)[[law:sgb_6:68#abs_4_1|1]] Der Nachhaltigkeitsfaktor wird ermittelt, indem der um die
Veränderung des Rentnerquotienten im vergangenen Kalenderjahr
gegenüber dem vorvergangenen Kalenderjahr verminderte Wert eins mit
einem Parameter
alpha vervielfältigt und um den Wert eins erhöht wird. [[law:sgb_6:68#abs_4_2|2]]Der
Rentnerquotient wird ermittelt, indem die Anzahl der Äquivalenzrentner
durch die Anzahl der Äquivalenzbeitragszahler dividiert wird. [[law:sgb_6:68#abs_4_3|3]]Die
Anzahl der Äquivalenzrentner wird ermittelt, indem das aus den
Rechnungsergebnissen auf 1 000 Euro genau bestimmte Gesamtvolumen der
Renten abzüglich erstatteter Aufwendungen für Renten und Rententeile
eines Kalenderjahres durch eine Regelaltersrente desselben
Kalenderjahres aus der allgemeinen Rentenversicherung mit 45
Entgeltpunkten dividiert wird. [[law:sgb_6:68#abs_4_4|4]]Die Anzahl der Äquivalenzbeitragszahler
wird ermittelt, indem das aus den Rechnungsergebnissen auf 1 000 Euro
genau bestimmte Gesamtvolumen der Beiträge aller in der allgemeinen
Rentenversicherung versicherungspflichtig Beschäftigten, der
geringfügig Beschäftigten und der Bezieher von Arbeitslosengeld eines
Kalenderjahres durch den Durchschnittsbeitrag der allgemeinen
Rentenversicherung desselben Kalenderjahres dividiert wird. [[law:sgb_6:68#abs_4_5|5]]Der
Durchschnittsbeitrag der allgemeinen Rentenversicherung eines
Kalenderjahres wird ermittelt, indem der durchschnittliche
Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung dieses
Kalenderjahres mit dem endgültigen Durchschnittsentgelt nach Anlage 1
des davorliegenden Jahres und mit der Veränderung der Bruttolöhne und
-gehälter je Arbeitnehmer nach Absatz 2 Satz 2, die der zu
bestimmenden Anpassung des aktuellen Rentenwerts zugrunde liegt,
multipliziert wird. [[law:sgb_6:68#abs_4_6|6]]Die jeweilige Anzahl der Äquivalenzrentner und der
Äquivalenzbeitragszahler ist auf 1 000 Personen genau zu berechnen.
[[law:sgb_6:68#abs_4_7|7]]Der Parameter
alpha beträgt 0,25.
(5)[[law:sgb_6:68#abs_5_1|1]] Der nach den Absätzen 1 bis 4 anstelle des bisherigen aktuellen
Rentenwerts zu bestimmende neue aktuelle Rentenwert wird nach
folgender Formel ermittelt:
// //
* BE(tief)t-1
* 100 - AVA(tief)2012 - RVB(tief)t-1
*
* ((
*
* (RQ(tief)t-1
* )
*
* )
// // ARt=ARt-1 x
* -----------
* x ---------------------------------
* x
* ((
* 1 -
* ------------
* )
* x alpha + 1
* )
// //
* BE(tief)t-2
* 100 - AVA(tief)2012 - RVB(tief)t-2
*
* ((
*
* (RQ(tief)t-2
* )
*
* )
// //
// // Dabei sind:
// // AR(tief)t
* =
* zu bestimmender aktueller Rentenwert ab dem 1. [[law:sgb_6:68#abs_5_2|2]]Juli,
// // AR(tief)t-1
* =
* bisheriger aktueller Rentenwert,
// // BE(tief)t-1
* =
* Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer im vergangenen Kalenderjahr,
// // BE(tief)t-2
* =
* Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer im vorvergangenen
Kalenderjahr unter Berücksichtigung der Veränderung der
beitragspflichtigen Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne
Beamte einschließlich der Bezieher von Arbeitslosengeld,
// // AVA(tief)t-1
* =
* Altersvorsorgeanteil für das Jahr 2012 in Höhe von 4 vom Hundert,
// // RVB(tief)t-1
* =
* durchschnittlicher Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung
im vergangenen Kalenderjahr,
// // RVB(tief)t-2
* =
* durchschnittlicher Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung
im vorvergangenen Kalenderjahr,
// // RQ(tief)t-1
* =
* Rentnerquotient im vergangenen Kalenderjahr,
// // RQ(tief)t-2
* =
* Rentnerquotient im vorvergangenen Kalenderjahr.
(6)[[law:sgb_6:68#abs_6_1|1]] (weggefallen)
(7)[[law:sgb_6:68#abs_7_1|1]] Bei der Bestimmung des neuen aktuellen Rentenwerts werden für die
Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer nach Absatz 2 Satz 2 die dem
Statistischen Bundesamt zu Beginn des Kalenderjahres vorliegenden
Daten für das vergangene und das vorvergangene Kalenderjahr zugrunde
gelegt. [[law:sgb_6:68#abs_7_2|2]]Bei der Ermittlung des Faktors nach Absatz 2 Satz 3 werden für
die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer für das
vorvergangene und das dritte zurückliegende Kalenderjahr die bei der
Bestimmung des bisherigen aktuellen Rentenwerts verwendeten Daten zu
den Bruttolöhnen und -gehältern je Arbeitnehmer zugrunde gelegt. [[law:sgb_6:68#abs_7_3|3]]Für
die Bestimmung der beitragspflichtigen Bruttolöhne und -gehälter je
Arbeitnehmer ohne Beamte einschließlich der Bezieher von
Arbeitslosengeld nach Absatz 2 Satz 3 sind die der Deutschen
Rentenversicherung Bund vorliegenden Daten aus der
Versichertenstatistik zu verwenden. [[law:sgb_6:68#abs_7_4|4]]Dabei sind für das vorvergangene
Kalenderjahr die zu Beginn des Kalenderjahres vorliegenden Daten zu
den beitragspflichtigen Bruttolöhnen und -gehältern je Arbeitnehmer
ohne Beamte einschließlich der Bezieher von Arbeitslosengeld und für
das dritte zurückliegende Kalenderjahr die bei der Bestimmung des
bisherigen aktuellen Rentenwerts verwendeten Daten zu den
beitragspflichtigen Bruttolöhnen und -gehältern je Arbeitnehmer ohne
Beamte einschließlich der Bezieher von Arbeitslosengeld zugrunde zu
legen. [[law:sgb_6:68#abs_7_5|5]]Bei der Ermittlung des Rentnerquotienten für das vergangene
Kalenderjahr sind die der Deutschen Rentenversicherung Bund im ersten
Vierteljahr des Kalenderjahres vorliegenden Daten und für das
vorvergangene Kalenderjahr die bei der Bestimmung des bisherigen
aktuellen Rentenwerts verwendeten Daten zugrunde zu legen.