[[{}law:sgb_7:166|←]][[{}law:sgb_7|↑]][[{}law:sgb_7:168|→]] == § 167 Beitragsberechnung == (1)[[law:sgb_7:167#abs_1_1|1]] Der Beitrag ergibt sich aus den zu berücksichtigenden Arbeitsentgelten, den Gefahrklassen und dem Beitragsfuß. (2)[[law:sgb_7:167#abs_2_1|1]] Der Beitragsfuß wird durch Division des Umlagesolls durch die Beitragseinheiten (Arbeitsentgelte x Gefahrklassen) berechnet. [[law:sgb_7:167#abs_2_2|2]]Beitragseinheiten der Unternehmen nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten werden nicht berücksichtigt; für diese Unternehmen wird der Beitrag nach dem Beitragsfuß des letzten Umlagejahres berechnet. (3)[[law:sgb_7:167#abs_3_1|1]] Die Einzelheiten der Beitragsberechnung bestimmt die Satzung.