[[{}law:sgb_7:166|←]][[{}law:sgb_7|↑]][[{}law:sgb_7:168|→]]
== § 167 Beitragsberechnung ==
(1)[[law:sgb_7:167#abs_1_1|1]] Der Beitrag ergibt sich aus den zu berücksichtigenden
Arbeitsentgelten, den Gefahrklassen und dem Beitragsfuß.
(2)[[law:sgb_7:167#abs_2_1|1]] Der Beitragsfuß wird durch Division des Umlagesolls durch die
Beitragseinheiten (Arbeitsentgelte x Gefahrklassen) berechnet.
[[law:sgb_7:167#abs_2_2|2]]Beitragseinheiten der Unternehmen nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten
werden nicht berücksichtigt; für diese Unternehmen wird der Beitrag
nach dem Beitragsfuß des letzten Umlagejahres berechnet.
(3)[[law:sgb_7:167#abs_3_1|1]] Die Einzelheiten der Beitragsberechnung bestimmt die Satzung.