[[{}law:sgb_7:41|←]][[{}law:sgb_7|↑]][[{}law:sgb_7:43|→]] == § 42 Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten == Haushaltshilfe und Leistungen zur Kinderbetreuung nach § 74 Abs. 1 bis 3 des Neunten Buches werden auch bei Leistungen zur Sozialen Teilhabe erbracht.