[[{}law:sgb_8:48|←]][[{}law:sgb_8|↑]][[{}law:sgb_8:49|→]]
=== § 48a Sonstige betreute Wohnform ===
(1)[[law:sgb_8:48a#abs_1_1|1]] Für den Betrieb einer sonstigen Wohnform, in der Kinder oder
Jugendliche betreut werden oder Unterkunft erhalten, gelten die §§ 45
bis 48 entsprechend.
(2)[[law:sgb_8:48a#abs_2_1|1]] Ist die sonstige Wohnform organisatorisch mit einer Einrichtung
verbunden, so gilt sie als Teil der Einrichtung.