[[{}law:sgb_8:48|←]][[{}law:sgb_8|↑]][[{}law:sgb_8:49|→]] === § 48a Sonstige betreute Wohnform === (1)[[law:sgb_8:48a#abs_1_1|1]] Für den Betrieb einer sonstigen Wohnform, in der Kinder oder Jugendliche betreut werden oder Unterkunft erhalten, gelten die §§ 45 bis 48 entsprechend. (2)[[law:sgb_8:48a#abs_2_1|1]] Ist die sonstige Wohnform organisatorisch mit einer Einrichtung verbunden, so gilt sie als Teil der Einrichtung.