[[{}law:sgb_9:182|←]][[{}law:sgb_9|↑]][[{}law:sgb_9:184|→]] === § 183 Verordnungsermächtigung === Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates nähere Vorschriften über die Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung und ihrer Stufenvertretungen zu erlassen.