[[{}law:sgb_9:185|←]][[{}law:sgb_9|↑]][[{}law:sgb_9:186|→]]
=== § 185a Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber ===
(1)[[law:sgb_9:185a#abs_1_1|1]] Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber informieren, beraten
und unterstützen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und
Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen.
(2)[[law:sgb_9:185a#abs_2_1|1]] Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber werden als
begleitende Hilfe im Arbeitsleben aus Mitteln der Ausgleichsabgabe
finanziert. [[law:sgb_9:185a#abs_2_2|2]]Sie haben die Aufgabe,
1. [[law:sgb_9:185a#abs_2_3|3]]Arbeitgeber anzusprechen und diese für die Ausbildung, Einstellung und
Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren,
2. [[law:sgb_9:185a#abs_2_4|4]]Arbeitgebern als trägerunabhängiger Lotse bei Fragen zur Ausbildung,
Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von
schwerbehinderten Menschen zur Verfügung zu stehen und
3. [[law:sgb_9:185a#abs_2_5|5]]Arbeitgeber bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen
Leistungsträgern zu unterstützen.
(3)[[law:sgb_9:185a#abs_3_1|1]] Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber sind
flächendeckend einzurichten. [[law:sgb_9:185a#abs_3_2|2]]Sie sind trägerunabhängig.
(4)[[law:sgb_9:185a#abs_4_1|1]] Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber sollen
1. für Arbeitgeber schnell zu erreichen sein,
2. über fachlich qualifiziertes Personal verfügen, das mit den Regelungen
zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen sowie der Beratung von
Arbeitgebern und ihren Bedürfnissen vertraut ist, sowie
3. in der Region gut vernetzt sein.
(5)[[law:sgb_9:185a#abs_5_1|1]] Die Integrationsämter beauftragen die Integrationsfachdienste oder
andere geeignete Träger, als Einheitliche Ansprechstellen für
Arbeitgeber tätig zu werden. [[law:sgb_9:185a#abs_5_2|2]]Die Integrationsämter wirken darauf hin,
dass die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber flächendeckend
zur Verfügung stehen und mit Dritten, die aufgrund ihres fachlichen
Hintergrunds über eine besondere Betriebsnähe verfügen,
zusammenarbeiten.