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=== § 4 Leistungen zur Teilhabe ===
(1)[[law:sgb_9:4#abs_1_1|1]] Die Leistungen zur Teilhabe umfassen die notwendigen
Sozialleistungen, um unabhängig von der Ursache der Behinderung
1. die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre
Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern,
2. [[law:sgb_9:4#abs_1_2|2]]Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu
vermeiden, zu überwinden, zu mindern oder eine Verschlimmerung zu
verhüten sowie den vorzeitigen Bezug anderer Sozialleistungen zu
vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindern,
3. die Teilhabe am Arbeitsleben entsprechend den Neigungen und
Fähigkeiten dauerhaft zu sichern oder
4. die persönliche Entwicklung ganzheitlich zu fördern und die Teilhabe
am Leben in der Gesellschaft sowie eine möglichst selbständige und
selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen oder zu erleichtern.
(2)[[law:sgb_9:4#abs_2_1|1]] Die Leistungen zur Teilhabe werden zur Erreichung der in Absatz 1
genannten Ziele nach Maßgabe dieses Buches und der für die zuständigen
Leistungsträger geltenden besonderen Vorschriften neben anderen
Sozialleistungen erbracht. [[law:sgb_9:4#abs_2_2|2]]Die Leistungsträger erbringen die
Leistungen im Rahmen der für sie geltenden Rechtsvorschriften nach
Lage des Einzelfalles so vollständig, umfassend und in gleicher
Qualität, dass Leistungen eines anderen Trägers möglichst nicht
erforderlich werden.
(3)[[law:sgb_9:4#abs_3_1|1]] Leistungen für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung
bedrohte Kinder werden so geplant und gestaltet, dass nach Möglichkeit
Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit
Kindern ohne Behinderungen betreut werden können. [[law:sgb_9:4#abs_3_2|2]]Dabei werden Kinder
mit Behinderungen alters- und entwicklungsentsprechend an der Planung
und Ausgestaltung der einzelnen Hilfen beteiligt und ihre
Sorgeberechtigten intensiv in Planung und Gestaltung der Hilfen
einbezogen.
(4)[[law:sgb_9:4#abs_4_1|1]] Leistungen für Mütter und Väter mit Behinderungen werden gewährt,
um diese bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder zu
unterstützen.