[[{}law:sgb_9:4|←]][[{}law:sgb_9|↑]][[{}law:sgb_9:6|→]] === § 5 Leistungsgruppen === Zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft werden erbracht: 1. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, 2. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, 3. unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen, 4. Leistungen zur Teilhabe an Bildung und 5. Leistungen zur sozialen Teilhabe.