[[{}law:sgg:99|←]][[{}law:sgg|↑]][[{}law:sgg:101|→]] == § 100 == Bei dem Gericht der Klage kann eine Widerklage erhoben werden, wenn der Gegenanspruch mit dem in der Klage geltend gemachten Anspruch oder mit den gegen ihn vorgebrachten Verteidigungsmitteln zusammenhängt.