[[{}law:sgg:142a|โ†]][[{}law:sgg|โ†‘]][[{}law:sgg:144|โ†’]] == ยง 143 == Gegen die Urteile der Sozialgerichte findet die Berufung an das Landessozialgericht statt, soweit sich aus den Vorschriften dieses Unterabschnitts nichts anderes ergibt.