====== 7. Mundhöhle, Rachenraum und obere Luftwege ====== Verletzungs- und Erkrankungsfolgen an den Kiefern, Kiefergelenken und Weichteilen der Mundhöhle, einschließlich der Zunge und der Speicheldrüsen, sind nach dem Grad ihrer Auswirkung auf Sprech-, Kau- und Schluckvermögen zu beurteilen. Eine Gesichtsentstellung ist gesondert zu berücksichtigen. ===== 7.1 Lippendefekt, Speichel ===== | Lippendefekt mit ständigem Speichelfluss | 20-30 | ^ Äußere Speichelfistel, Frey-Syndrom ^ ^ | geringe Sekretion | 10 | | sonst | 20 | | Störung der Speichelsekretion (vermehrter Speichelfluss, Mundtrockenheit) | 0-20 | ===== 7.2 Funktionsstörung ===== | Schwere Funktionsstörung der Zunge durch Gewebsverlust, narbige Fixierung oder Lähmung je nach Umfang und Artikulationsstörung | 30-50 | | Behinderung der Mundöffnung (Schneidekantendistanz zwischen 5 und 25 mm) mit deutlicher Auswirkung auf die Nahrungsaufnahme | 20-40 | | Kieferklemme mit Notwendigkeit der Aufnahme flüssiger oder passierter Nahrung und entsprechenden Sprechstörungen | 50 | ===== 7.3 Kiefer ===== ^ Verlust eines Teiles des Unterkiefers mit schlaffer Pseudarthrose ^ ^ | ohne wesentliche Beeinträchtigung der Kaufunktion und Artikulation | 0-10 | | mit erheblicher Beeinträchtigung der Kaufunktion und Artikulation | 20-50 | ^ Verlust eines Teiles des Oberkiefers ^ ^ | ohne wesentliche kosmetische und funktionelle Beeinträchtigung | 0-10 | | mit entstellender Wirkung, wesentlicher Beeinträchtigung der Nasen- und Nebenhöhlen (Borkenbildung, ständige Sekretion) | 20-40 | ===== 7.4 Zahnverlust ===== | Umfassender Zahnverlust über ½ Jahr hinaus prothetisch nur unzureichend zu versorgen | 10-20 | | Verlust erheblicher Teile des Alveolarfortsatzes mit wesentlicher, prothetisch nicht voll ausgleichbarer Funktionsbehinderung | 20 | ===== 7.5 Gaumens ===== | Ausgedehnter Defekt des Gaumens mit gut sitzender Defektprothese | 30 | | Verlust des Gaumens ohne Korrekturmöglichkeit durch geeignete Prothese (Störung der Nahrungsaufnahme) | 50 | ===== 7.6 Lippen-, Gaumen- und Segelspalten ===== Lippen-, Kiefer-, Gaumen- und Segelspalten bei Kindern, bis zum Abschluss der Behandlung ^ Isolierte voll ausgebildete Lippenspalte (ein- oder beidseitig) ^ ^ | bis zum Abschluss der Behandlung (in der Regel ein Jahr nach der Operation) je nach Trinkstörung, Beeinträchtigung der mimischen Muskulatur und Störung der Lautbildung | 30-50 | ^ Lippen-Kieferspalte ^ ^ | bis zum Abschluss der Erstbehandlung (in der Regel ein Jahr nach der Operation) | 60-70 | | bis zum Verschluss der Kieferspalte | 50 | ^ Lippen-Kiefer-Gaumenspalte ^ ^ | bis zum Abschluss der Erstbehandlung (in der Regel ein Jahr nach der Operation) unter Mitberücksichtigung der regelhaft damit verbundenen Hörstörung (Tubenfehlbelüftung) und der Störung der Nasenatmung | 100 | | bis zum Verschluss der Kieferspalte | 50 | ^ Komplette Gaumen- und Segelspalte ohne Kieferspalte ^ ^ | wegen der bis zum Abschluss der Erstbehandlung (in der Regel ein Jahr nach der Operation) bestehenden mit der Lippen-Kiefer-Gaumenspalte vergleichbaren Auswirkungen | 100 | | Isolierte Segelspalte, submuköse Gaumenspalte bis zum Abschluss der Behandlung je nach Ausmaß der Artikulationsstörung | 0-30 | Ausgeprägte Hörstörungen sind ggf. zusätzlich zu berücksichtigen. Nach Abschluss der Behandlung richtet sich der GdS immer nach der verbliebenen Gesundheitsstörung. ===== 7.7 Schluckstörungen ===== ^ Schluckstörungen ^ ^ | ohne wesentliche Behinderung der Nahrungsaufnahme je nach Beschwerden | 0-10 | | mit erheblicher Behinderung der Nahrungsaufnahme je nach Auswirkung (Einschränkung der Kostform, verlängerte Essdauer) | 20-40 | | mit häufiger Aspiration und erheblicher Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes | 50-70 | ===== 7.8 Verlust des Kehlkopfes ==== ^ Verlust des Kehlkopfes ^ | bei guter Ersatzstimme und ohne Begleiterscheinungen, unter Mitberücksichtigung der Beeinträchtigung der körperlichen Leistungsfähigkeit (fehlende Bauchpresse) | 70 | | in allen anderen Fällen | 80 | Anhaltende schwere Bronchitiden und Beeinträchtigungen durch Nervenlähmungen im Hals- und Schulterbereich sind zusätzlich zu berücksichtigen. | Bei Verlust des Kehlkopfes wegen eines malignen Tumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten; GdB bzw. GdS während dieser Zeit | 100 | | Teilverlust des Kehlkopfes je nach Sprechfähigkeit und Beeinträchtigung der körperlichen Leistungsfähigkeit | 20-50 | ^ Bei Teilverlust des Kehlkopfes wegen eines malignen Tumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten; GdS während dieser Zeit^ ^ | bei Geschwulstentfernung im Frühstadium (T1 N0 M0) | 50-60 | | sonst | 80 | ===== 7.9 Tracheostoma ===== ^ Tracheostoma ^ ^ | reizlos oder reizlos oder mit geringen Reizerscheinungen (Tracheitis, Bronchitis), gute Sprechstimme | 40 | | mit erheblichen Reizerscheinungen und/oder erheblicher Beeinträchtigung der Sprechstimme bis zum Verlust der Sprechfähigkeit (z. B. bei schweren Kehlkopfveränderungen) | 50-80 | Einschränkungen der Atemfunktion sind ggf. zusätzlich zu berücksichtigen. ^ Trachealstenose ohne Tracheostoma ^ ^ | Der GdS ist je nach Atembehinderung analog der dauernden Einschränkung der Lungenfunktion zu beurteilen. | | ===== 7.10 Funktionelle und organische Stimmstörungen ===== ^ Funktionelle und organische Stimmstörungen (z. B. Stimmbandlähmung) ^ ^ | mit geringer belastungsabhängiger Heiserkeit | 0-10 | | mit dauernder Heiserkeit | 20-30 | | nur Flüsterstimme | 40 | | mit völliger Stimmlosigkeit | 50 | Atembehinderungen sind ggf. zusätzlich zu bewerten analog der dauernden Einschränkung der Lungenfunktion. ===== 7.11 Artikulationsstörungen ===== ^ Artikulationsstörungen durch Lähmungen oder Veränderungen in Mundhöhle oder Rachen ^ ^ | mit verständlicher Sprache | 10 | | mit schwer verständlicher Sprache | 20-40 | | mit unverständlicher Sprache | 50 | ^ Stottern ^ ^ | leicht | 0-10 | | mittelgradig, situationsunabhängig | 20 | | schwer, auffällige Mitbewegungen | 30-40 | | mit unverständlicher Sprache | 50 | Außergewöhnliche psychoreaktive Störungen einschließlich somatoformer Störungen sind ggf. zusätzlich zu berücksichtigen