====== 7. Mundhöhle, Rachenraum und obere Luftwege ======
Verletzungs- und Erkrankungsfolgen an den Kiefern, Kiefergelenken und Weichteilen der Mundhöhle, einschließlich der Zunge und der Speicheldrüsen, sind nach dem Grad ihrer Auswirkung auf Sprech-, Kau- und Schluckvermögen zu beurteilen. Eine Gesichtsentstellung ist gesondert zu berücksichtigen.
===== 7.1 Lippendefekt, Speichel =====
| Lippendefekt mit ständigem Speichelfluss | 20-30 |
^ Äußere Speichelfistel, Frey-Syndrom ^ ^
| geringe Sekretion | 10 |
| sonst | 20 |
| Störung der Speichelsekretion (vermehrter Speichelfluss, Mundtrockenheit) | 0-20 |
===== 7.2 Funktionsstörung =====
| Schwere Funktionsstörung der Zunge durch Gewebsverlust, narbige Fixierung oder Lähmung je nach Umfang und Artikulationsstörung | 30-50 |
| Behinderung der Mundöffnung (Schneidekantendistanz zwischen 5 und 25 mm) mit deutlicher Auswirkung auf die Nahrungsaufnahme | 20-40 |
| Kieferklemme mit Notwendigkeit der Aufnahme flüssiger oder passierter Nahrung und entsprechenden Sprechstörungen | 50 |
===== 7.3 Kiefer =====
^ Verlust eines Teiles des Unterkiefers mit schlaffer Pseudarthrose ^ ^
| ohne wesentliche Beeinträchtigung der Kaufunktion und Artikulation | 0-10 |
| mit erheblicher Beeinträchtigung der Kaufunktion und Artikulation | 20-50 |
^ Verlust eines Teiles des Oberkiefers ^ ^
| ohne wesentliche kosmetische und funktionelle Beeinträchtigung | 0-10 |
| mit entstellender Wirkung, wesentlicher Beeinträchtigung der Nasen- und Nebenhöhlen (Borkenbildung, ständige Sekretion) | 20-40 |
===== 7.4 Zahnverlust =====
| Umfassender Zahnverlust über ½ Jahr hinaus prothetisch nur unzureichend zu versorgen | 10-20 |
| Verlust erheblicher Teile des Alveolarfortsatzes mit wesentlicher, prothetisch nicht voll ausgleichbarer Funktionsbehinderung | 20 |
===== 7.5 Gaumens =====
| Ausgedehnter Defekt des Gaumens mit gut sitzender Defektprothese | 30 |
| Verlust des Gaumens ohne Korrekturmöglichkeit durch geeignete Prothese (Störung der Nahrungsaufnahme) | 50 |
===== 7.6 Lippen-, Gaumen- und Segelspalten =====
Lippen-, Kiefer-, Gaumen- und Segelspalten bei Kindern, bis zum Abschluss
der Behandlung
^ Isolierte voll ausgebildete Lippenspalte (ein- oder beidseitig) ^ ^
| bis zum Abschluss der Behandlung (in der Regel ein Jahr nach der Operation) je nach Trinkstörung, Beeinträchtigung der mimischen Muskulatur und Störung der Lautbildung | 30-50 |
^ Lippen-Kieferspalte ^ ^
| bis zum Abschluss der Erstbehandlung (in der Regel ein Jahr nach der Operation) | 60-70 |
| bis zum Verschluss der Kieferspalte | 50 |
^ Lippen-Kiefer-Gaumenspalte ^ ^
| bis zum Abschluss der Erstbehandlung (in der Regel ein Jahr nach der Operation) unter Mitberücksichtigung der regelhaft damit verbundenen Hörstörung (Tubenfehlbelüftung) und der Störung der Nasenatmung | 100 |
| bis zum Verschluss der Kieferspalte | 50 |
^ Komplette Gaumen- und Segelspalte ohne Kieferspalte ^ ^
| wegen der bis zum Abschluss der Erstbehandlung (in der Regel ein Jahr nach der Operation) bestehenden mit der Lippen-Kiefer-Gaumenspalte vergleichbaren Auswirkungen | 100 |
| Isolierte Segelspalte, submuköse Gaumenspalte bis zum Abschluss der Behandlung je nach Ausmaß der Artikulationsstörung | 0-30 |
Ausgeprägte Hörstörungen sind ggf. zusätzlich zu berücksichtigen. Nach Abschluss der Behandlung richtet sich der GdS immer nach der verbliebenen Gesundheitsstörung.
===== 7.7 Schluckstörungen =====
^ Schluckstörungen ^ ^
| ohne wesentliche Behinderung der Nahrungsaufnahme je nach Beschwerden | 0-10 |
| mit erheblicher Behinderung der Nahrungsaufnahme je nach Auswirkung (Einschränkung der Kostform, verlängerte Essdauer) | 20-40 |
| mit häufiger Aspiration und erheblicher Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes | 50-70 |
===== 7.8 Verlust des Kehlkopfes ====
^ Verlust des Kehlkopfes ^
| bei guter Ersatzstimme und ohne Begleiterscheinungen, unter Mitberücksichtigung der Beeinträchtigung der körperlichen Leistungsfähigkeit (fehlende Bauchpresse) | 70 |
| in allen anderen Fällen | 80 |
Anhaltende schwere Bronchitiden und Beeinträchtigungen durch Nervenlähmungen im Hals- und Schulterbereich sind zusätzlich zu berücksichtigen.
| Bei Verlust des Kehlkopfes wegen eines malignen Tumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten; GdB bzw. GdS während dieser Zeit | 100 |
| Teilverlust des Kehlkopfes je nach Sprechfähigkeit und Beeinträchtigung der körperlichen Leistungsfähigkeit | 20-50 |
^ Bei Teilverlust des Kehlkopfes wegen eines malignen Tumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten; GdS während dieser Zeit^ ^
| bei Geschwulstentfernung im Frühstadium (T1 N0 M0) | 50-60 |
| sonst | 80 |
===== 7.9 Tracheostoma =====
^ Tracheostoma ^ ^
| reizlos oder reizlos oder mit geringen Reizerscheinungen (Tracheitis, Bronchitis), gute Sprechstimme | 40 |
| mit erheblichen Reizerscheinungen und/oder erheblicher Beeinträchtigung der Sprechstimme bis zum Verlust der Sprechfähigkeit (z. B. bei schweren Kehlkopfveränderungen) | 50-80 |
Einschränkungen der Atemfunktion sind ggf. zusätzlich zu berücksichtigen.
^ Trachealstenose ohne Tracheostoma ^ ^
| Der GdS ist je nach Atembehinderung analog der dauernden Einschränkung der Lungenfunktion zu beurteilen. | |
===== 7.10 Funktionelle und organische Stimmstörungen =====
^ Funktionelle und organische Stimmstörungen (z. B. Stimmbandlähmung) ^ ^
| mit geringer belastungsabhängiger Heiserkeit | 0-10 |
| mit dauernder Heiserkeit | 20-30 |
| nur Flüsterstimme | 40 |
| mit völliger Stimmlosigkeit | 50 |
Atembehinderungen sind ggf. zusätzlich zu bewerten analog der dauernden Einschränkung der Lungenfunktion.
===== 7.11 Artikulationsstörungen =====
^ Artikulationsstörungen durch Lähmungen oder Veränderungen in Mundhöhle oder Rachen ^ ^
| mit verständlicher Sprache | 10 |
| mit schwer verständlicher Sprache | 20-40 |
| mit unverständlicher Sprache | 50 |
^ Stottern ^ ^
| leicht | 0-10 |
| mittelgradig, situationsunabhängig | 20 |
| schwer, auffällige Mitbewegungen | 30-40 |
| mit unverständlicher Sprache | 50 |
Außergewöhnliche psychoreaktive Störungen einschließlich somatoformer Störungen sind ggf. zusätzlich zu berücksichtigen