[[{}law:zpo:1028|←]][[{}law:zpo|↑]][[{}law:zpo:1030|→]]
=== § 1029 Begriffsbestimmung ===
(1)[[law:zpo:1029#abs_1_1|1]] Schiedsvereinbarung ist eine Vereinbarung der Parteien, alle oder
einzelne Streitigkeiten, die zwischen ihnen in Bezug auf ein
bestimmtes Rechtsverhältnis vertraglicher oder nichtvertraglicher Art
entstanden sind oder künftig entstehen, der Entscheidung durch ein
Schiedsgericht zu unterwerfen.
(2)[[law:zpo:1029#abs_2_1|1]] Eine Schiedsvereinbarung kann in Form einer selbständigen
Vereinbarung (Schiedsabrede) oder in Form einer Klausel in einem
Vertrag (Schiedsklausel) geschlossen werden.