[[{}law:zpo:1074|←]][[{}law:zpo|↑]][[{}law:zpo:1076|→]] === § 1075 Sprache eingehender Ersuchen === Aus dem Ausland eingehende Ersuchen auf Beweisaufnahme sowie Mitteilungen nach der Verordnung (EU) 2020/1783 müssen in deutscher Sprache abgefasst oder von einer Übersetzung in die deutsche Sprache begleitet sein.