[[{}law:zpo:1086|←]][[{}law:zpo|↑]][[{}law:zpo:1088|→]] == § 1087 Zuständigkeit == Für die Bearbeitung von Anträgen auf Erlass und Überprüfung sowie die Vollstreckbarerklärung eines Europäischen Zahlungsbefehls nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 ist das Amtsgericht Wedding in Berlin ausschließlich zuständig.