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== § 1088 Maschinelle Bearbeitung ==
(1)[[law:zpo:1088#abs_1_1|1]] Der Antrag auf Erlass des Europäischen Zahlungsbefehls und der
Einspruch können in einer nur maschinell lesbaren Form bei Gericht
eingereicht werden, wenn diese dem Gericht für seine maschinelle
Bearbeitung geeignet erscheint. § 130a Absatz 5 Satz 1 gilt
entsprechend.
(2)[[law:zpo:1088#abs_2_1|1]] Der Senat des Landes Berlin bestimmt durch Rechtsverordnung, die
nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, den Zeitpunkt, in dem
beim Amtsgericht Wedding die maschinelle Bearbeitung der Mahnverfahren
eingeführt wird; er kann die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf
die Senatsverwaltung für Justiz des Landes Berlin übertragen.