[[{}law:zpo:1111|←]][[{}law:zpo|↑]][[{}law:zpo:1113|→]] == § 1112 Entbehrlichkeit der Vollstreckungsklausel == Aus einem Titel, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union vollstreckbar ist, findet die Zwangsvollstreckung im Inland statt, ohne dass es einer Vollstreckungsklausel bedarf.