[[{}law:zpo:11|←]][[{}law:zpo|↑]][[{}law:zpo:13|→]] == § 12 Allgemeiner Gerichtsstand; Begriff == Das Gericht, bei dem eine Person ihren allgemeinen Gerichtsstand hat, ist für alle gegen sie zu erhebenden Klagen zuständig, sofern nicht für eine Klage ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.