[[{}law:zpo:128a|←]][[{}law:zpo|↑]][[{}law:zpo:129a|→]] == § 129 Vorbereitende Schriftsätze == (1)[[law:zpo:129#abs_1_1|1]] In Anwaltsprozessen wird die mündliche Verhandlung durch Schriftsätze vorbereitet. (2)[[law:zpo:129#abs_2_1|1]] In anderen Prozessen kann den Parteien durch richterliche Anordnung aufgegeben werden, die mündliche Verhandlung durch Schriftsätze oder zu Protokoll der Geschäftsstelle abzugebende Erklärungen vorzubereiten.