[[{}law:zpo:128a|←]][[{}law:zpo|↑]][[{}law:zpo:129a|→]]
== § 129 Vorbereitende Schriftsätze ==
(1)[[law:zpo:129#abs_1_1|1]] In Anwaltsprozessen wird die mündliche Verhandlung durch
Schriftsätze vorbereitet.
(2)[[law:zpo:129#abs_2_1|1]] In anderen Prozessen kann den Parteien durch richterliche
Anordnung aufgegeben werden, die mündliche Verhandlung durch
Schriftsätze oder zu Protokoll der Geschäftsstelle abzugebende
Erklärungen vorzubereiten.