[[{}law:zpo:15|โ†]][[{}law:zpo|โ†‘]][[{}law:zpo:17|โ†’]] == ยง 16 Allgemeiner Gerichtsstand wohnsitzloser Personen == Der allgemeine Gerichtsstand einer Person, die keinen Wohnsitz hat, wird durch den Aufenthaltsort im Inland und, wenn ein solcher nicht bekannt ist, durch den letzten Wohnsitz bestimmt.