[[{}law:zpo:17|←]][[{}law:zpo|↑]][[{}law:zpo:19|→]] == § 18 Allgemeiner Gerichtsstand des Fiskus == Der allgemeine Gerichtsstand des Fiskus wird durch den Sitz der Behörde bestimmt, die berufen ist, den Fiskus in dem Rechtsstreit zu vertreten.