[[{}law:zpo:221|←]][[{}law:zpo|↑]][[{}law:zpo:223|→]] == § 222 Fristberechnung == (1)[[law:zpo:222#abs_1_1|1]] Für die Berechnung der Fristen gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs. (2)[[law:zpo:222#abs_2_1|1]] Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. (3)[[law:zpo:222#abs_3_1|1]] Bei der Berechnung einer Frist, die nach Stunden bestimmt ist, werden Sonntage, allgemeine Feiertage und Sonnabende nicht mitgerechnet.