[[{}law:zpo:221|←]][[{}law:zpo|↑]][[{}law:zpo:223|→]]
== § 222 Fristberechnung ==
(1)[[law:zpo:222#abs_1_1|1]] Für die Berechnung der Fristen gelten die Vorschriften des
Bürgerlichen Gesetzbuchs.
(2)[[law:zpo:222#abs_2_1|1]] Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen
Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des
nächsten Werktages.
(3)[[law:zpo:222#abs_3_1|1]] Bei der Berechnung einer Frist, die nach Stunden bestimmt ist,
werden Sonntage, allgemeine Feiertage und Sonnabende nicht
mitgerechnet.