[[{}law:zpo:228|โ†]][[{}law:zpo|โ†‘]][[{}law:zpo:230|โ†’]] == ยง 229 Beauftragter oder ersuchter Richter == Die in diesem Titel dem Gericht und dem Vorsitzenden beigelegten Befugnisse stehen dem beauftragten oder ersuchten Richter in Bezug auf die von diesen zu bestimmenden Termine und Fristen zu.