[[{}law:zpo:257|←]][[{}law:zpo|↑]][[{}law:zpo:259|→]] == § 258 Klage auf wiederkehrende Leistungen == Bei wiederkehrenden Leistungen kann auch wegen der erst nach Erlass des Urteils fällig werdenden Leistungen Klage auf künftige Entrichtung erhoben werden.