[[{}law:zpo:299a|โ†]][[{}law:zpo|โ†‘]][[{}law:zpo:301|โ†’]] == ยง 300 Endurteil == (1)[[law:zpo:300#abs_1_1|1]] Ist der Rechtsstreit zur Endentscheidung reif, so hat das Gericht sie durch Endurteil zu erlassen. (2)[[law:zpo:300#abs_2_1|1]] Das Gleiche gilt, wenn von mehreren zum Zwecke gleichzeitiger Verhandlung und Entscheidung verbundenen Prozessen nur der eine zur Endentscheidung reif ist.