[[{}law:zpo:305|←]][[{}law:zpo|↑]][[{}law:zpo:305b|→]]
== § 305a Urteil unter Vorbehalt seerechtlich beschränkter Haftung ==
(1)[[law:zpo:305a#abs_1_1|1]] Unterliegt der in der Klage geltend gemachte Anspruch der
Haftungsbeschränkung nach § 611 Absatz 1 oder 3, §§ 612 bis 616 des
Handelsgesetzbuchs und macht der Beklagte geltend, dass
1. aus demselben Ereignis weitere Ansprüche, für die er die Haftung
beschränken kann, entstanden sind und
2. die Summe der Ansprüche die Haftungshöchstbeträge übersteigt, die für
diese Ansprüche in Artikel 6 oder 7 des
Haftungsbeschränkungsübereinkommens (§ 611 Absatz 1 Satz 1 des
Handelsgesetzbuchs) oder in den §§ 612, 613 oder 615 des
Handelsgesetzbuchs bestimmt sind,
so kann das Gericht das Recht auf Beschränkung der Haftung bei der
Entscheidung unberücksichtigt lassen, wenn die Erledigung des
Rechtsstreits wegen Ungewissheit über Grund oder Betrag der weiteren
Ansprüche nach der freien Überzeugung des Gerichts nicht unwesentlich
erschwert wäre. [[law:zpo:305a#abs_1_2|2]]Das Gleiche gilt, wenn der in der Klage geltend
gemachte Anspruch der Haftungsbeschränkung nach den §§ 4 bis 5n des
Binnenschifffahrtsgesetzes unterliegt und der Beklagte geltend macht,
dass aus demselben Ereignis weitere Ansprüche entstanden sind, für die
er die Haftung beschränken kann und die in ihrer Summe die für sie in
den §§ 5e bis 5k des Binnenschifffahrtsgesetzes bestimmten
Haftungshöchstbeträge übersteigen.
(2)[[law:zpo:305a#abs_2_1|1]] Lässt das Gericht das Recht auf Beschränkung der Haftung
unberücksichtigt, so ergeht das Urteil
1. im Falle des Absatzes 1 Satz 1 unter dem Vorbehalt, dass der Beklagte
das Recht auf Beschränkung der Haftung geltend machen kann, wenn ein
Fonds nach dem Haftungsbeschränkungsübereinkommen errichtet worden ist
oder bei Geltendmachung des Rechts auf Beschränkung der Haftung
errichtet wird,
2. im Falle des Absatzes 1 Satz 2 unter dem Vorbehalt, dass der Beklagte
das Recht auf Beschränkung der Haftung geltend machen kann, wenn ein
Fonds nach § 5d des Binnenschifffahrtsgesetzes errichtet worden ist
oder bei Geltendmachung des Rechts auf Beschränkung der Haftung
errichtet wird.