[[{}law:zpo:33|←]][[{}law:zpo|↑]][[{}law:zpo:35|→]] == § 34 Besonderer Gerichtsstand des Hauptprozesses == Für Klagen der Prozessbevollmächtigten, der Beistände, der Zustellungsbevollmächtigten und der Gerichtsvollzieher wegen Gebühren und Auslagen ist das Gericht des Hauptprozesses zuständig.