[[{}law:zpo:398|โ†]][[{}law:zpo|โ†‘]][[{}law:zpo:400|โ†’]] == ยง 399 Verzicht auf Zeugen == Die Partei kann auf einen Zeugen, den sie vorgeschlagen hat, verzichten; der Gegner kann aber verlangen, dass der erschienene Zeuge vernommen und, wenn die Vernehmung bereits begonnen hat, dass sie fortgesetzt werde.