[[{}law:zpo:448|โ†]][[{}law:zpo|โ†‘]][[{}law:zpo:450|โ†’]] == ยง 449 Vernehmung von Streitgenossen == Besteht die zu vernehmende Partei aus mehreren Streitgenossen, so bestimmt das Gericht nach Lage des Falles, ob alle oder nur einzelne Streitgenossen zu vernehmen sind.