[[{}law:zpo:511|โ†]][[{}law:zpo|โ†‘]][[{}law:zpo:513|โ†’]] === ยง 512 Vorentscheidungen im ersten Rechtszug === Der Beurteilung des Berufungsgerichts unterliegen auch diejenigen Entscheidungen, die dem Endurteil vorausgegangen sind, sofern sie nicht nach den Vorschriften dieses Gesetzes unanfechtbar oder mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar sind.