[[{}law:zpo:512|←]][[{}law:zpo|↑]][[{}law:zpo:514|→]] === § 513 Berufungsgründe === (1)[[law:zpo:513#abs_1_1|1]] Die Berufung kann nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung auf einer Rechtsverletzung (§ 546) beruht oder nach § 529 zugrunde zu legende Tatsachen eine andere Entscheidung rechtfertigen. (2)[[law:zpo:513#abs_2_1|1]] Die Berufung kann nicht darauf gestützt werden, dass das Gericht des ersten Rechtszuges seine Zuständigkeit zu Unrecht angenommen hat.