[[{}law:zpo:544|←]][[{}law:zpo|↑]][[{}law:zpo:546|→]] === § 545 Revisionsgründe === (1)[[law:zpo:545#abs_1_1|1]] Die Revision kann nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung auf einer Verletzung des Rechts beruht. (2)[[law:zpo:545#abs_2_1|1]] Die Revision kann nicht darauf gestützt werden, dass das Gericht des ersten Rechtszuges seine Zuständigkeit zu Unrecht angenommen oder verneint hat.