[[{}law:zpo:544|←]][[{}law:zpo|↑]][[{}law:zpo:546|→]]
=== § 545 Revisionsgründe ===
(1)[[law:zpo:545#abs_1_1|1]] Die Revision kann nur darauf gestützt werden, dass die
Entscheidung auf einer Verletzung des Rechts beruht.
(2)[[law:zpo:545#abs_2_1|1]] Die Revision kann nicht darauf gestützt werden, dass das Gericht
des ersten Rechtszuges seine Zuständigkeit zu Unrecht angenommen oder
verneint hat.