[[{}law:zpo:555|←]][[{}law:zpo|↑]][[{}law:zpo:557|→]] === § 556 Verlust des Rügerechts === Die Verletzung einer das Verfahren der Berufungsinstanz betreffenden Vorschrift kann in der Revisionsinstanz nicht mehr gerügt werden, wenn die Partei das Rügerecht bereits in der Berufungsinstanz nach der Vorschrift des § 295 verloren hat.