[[{}law:zpo:560|←]][[{}law:zpo|↑]][[{}law:zpo:562|→]] === § 561 Revisionszurückweisung === Ergibt die Begründung des Berufungsurteils zwar eine Rechtsverletzung, stellt die Entscheidung selbst aber aus anderen Gründen sich als richtig dar, so ist die Revision zurückzuweisen.