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== § 576 Gründe der Rechtsbeschwerde ==
(1)[[law:zpo:576#abs_1_1|1]] Die Rechtsbeschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass die
Entscheidung auf der Verletzung des Bundesrechts oder einer Vorschrift
beruht, deren Geltungsbereich sich über den Bezirk eines
Oberlandesgerichts hinaus erstreckt.
(2)[[law:zpo:576#abs_2_1|1]] Die Rechtsbeschwerde kann nicht darauf gestützt werden, dass das
Gericht des ersten Rechtszuges seine Zuständigkeit zu Unrecht
angenommen oder verneint hat.
(3)[[law:zpo:576#abs_3_1|1]] Die §§ 546, 547, 556 und 560 gelten entsprechend.