[[{}law:zpo:584|←]][[{}law:zpo|↑]][[{}law:zpo:586|→]] ==== § 585 Allgemeine Verfahrensgrundsätze ==== Für die Erhebung der Klagen und das weitere Verfahren gelten die allgemeinen Vorschriften entsprechend, sofern nicht aus den Vorschriften dieses Gesetzes sich eine Abweichung ergibt.