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==== § 588 Inhalt der Klageschrift ====
(1)[[law:zpo:588#abs_1_1|1]] Als vorbereitender Schriftsatz soll die Klage enthalten:
1. die Bezeichnung des Anfechtungsgrundes;
2. die Angabe der Beweismittel für die Tatsachen, die den Grund und die
Einhaltung der Notfrist ergeben;
3. die Erklärung, inwieweit die Beseitigung des angefochtenen Urteils und
welche andere Entscheidung in der Hauptsache beantragt werde.
(2)[[law:zpo:588#abs_2_1|1]] Dem Schriftsatz, durch den eine Restitutionsklage erhoben wird,
sind die Urkunden, auf die sie gestützt wird, in Urschrift oder in
Abschrift beizufügen. [[law:zpo:588#abs_2_2|2]]Befinden sich die Urkunden nicht in den Händen
des Klägers, so hat er zu erklären, welchen Antrag er wegen ihrer
Herbeischaffung zu stellen beabsichtigt.