[[{}law:zpo:609|←]][[{}law:zpo|↑]][[{}law:zpo:611|→]]
=== § 610 Anwendbare Vorschriften vor den Commercial Courts; Klageschrift ===
(1)[[law:zpo:610#abs_1_1|1]] Für das Verfahren vor den Commercial Courts im ersten Rechtszug
(§ 119b Absatz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes) sind die im ersten
Rechtszug für das Verfahren vor den Landgerichten geltenden
Vorschriften mit Ausnahme der §§ 348 bis 350 entsprechend anzuwenden,
soweit sich aus den Vorschriften dieses Abschnittes keine Abweichungen
ergeben.
(2)[[law:zpo:610#abs_2_1|1]] In der Klageschrift ist zu beantragen, dass das Verfahren in
erster Instanz vor dem Commercial Court geführt wird. [[law:zpo:610#abs_2_2|2]]Sofern die
Parteien eine Vereinbarung über die Führung des Verfahrens in erster
Instanz vor dem Commercial Court getroffen haben, ist diese
Vereinbarung in der Klageschrift darzulegen.