[[{}law:zpo:697|←]][[{}law:zpo|↑]][[{}law:zpo:699|→]] ==== § 698 Abgabe des Verfahrens am selben Gericht ==== Die Vorschriften über die Abgabe des Verfahrens gelten sinngemäß, wenn Mahnverfahren und streitiges Verfahren bei demselben Gericht durchgeführt werden.