[[{}law:zpo:746|โ†]][[{}law:zpo|โ†‘]][[{}law:zpo:748|โ†’]] === ยง 747 Zwangsvollstreckung in ungeteilten Nachlass === Zur Zwangsvollstreckung in einen Nachlass ist, wenn mehrere Erben vorhanden sind, bis zur Teilung ein gegen alle Erben ergangenes Urteil erforderlich.