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=== § 758a Richterliche Durchsuchungsanordnung; Vollstreckung zur Unzeit ===
(1)[[law:zpo:758a#abs_1_1|1]] Die Wohnung des Schuldners darf ohne dessen Einwilligung nur auf
Grund einer Anordnung des Richters bei dem Amtsgericht durchsucht
werden, in dessen Bezirk die Durchsuchung erfolgen soll. [[law:zpo:758a#abs_1_2|2]]Dies gilt
nicht, wenn die Einholung der Anordnung den Erfolg der Durchsuchung
gefährden würde.
(2)[[law:zpo:758a#abs_2_1|1]] Auf die Vollstreckung eines Titels auf Räumung oder Herausgabe von
Räumen und auf die Vollstreckung eines Haftbefehls nach § 802g ist
Absatz 1 nicht anzuwenden.
(3)[[law:zpo:758a#abs_3_1|1]] Willigt der Schuldner in die Durchsuchung ein oder ist eine
Anordnung gegen ihn nach Absatz 1 Satz 1 ergangen oder nach Absatz 1
Satz 2 entbehrlich, so haben Personen, die Mitgewahrsam an der Wohnung
des Schuldners haben, die Durchsuchung zu dulden. [[law:zpo:758a#abs_3_2|2]]Unbillige Härten
gegenüber Mitgewahrsamsinhabern sind zu vermeiden.
(4)[[law:zpo:758a#abs_4_1|1]] Der Gerichtsvollzieher nimmt eine Vollstreckungshandlung zur
Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen nicht vor, wenn dies für den
Schuldner und die Mitgewahrsamsinhaber eine unbillige Härte darstellt
oder der zu erwartende Erfolg in einem Missverhältnis zu dem Eingriff
steht, in Wohnungen nur auf Grund einer besonderen Anordnung des
Richters bei dem Amtsgericht. [[law:zpo:758a#abs_4_2|2]]Die Nachtzeit umfasst die Stunden von 21
bis 6 Uhr.
(5)[[law:zpo:758a#abs_5_1|1]] Die Anordnung nach Absatz 1 ist bei der Zwangsvollstreckung
vorzuzeigen.
(6)[[law:zpo:758a#abs_6_1|1]] Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird
ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates
Formulare für den Antrag auf Erlass einer richterlichen
Durchsuchungsanordnung nach Absatz 1 einzuführen. [[law:zpo:758a#abs_6_2|2]]Soweit nach Satz 1
Formulare eingeführt sind, muss sich der Antragsteller ihrer bedienen.
[[law:zpo:758a#abs_6_3|3]]Für Verfahren bei Gerichten, die die Verfahren elektronisch
bearbeiten, und für Verfahren bei Gerichten, die die Verfahren nicht
elektronisch bearbeiten, können unterschiedliche Formulare eingeführt
werden.