[[{}law:zpo:81|←]][[{}law:zpo|↑]][[{}law:zpo:83|→]] == § 82 Geltung für Nebenverfahren == Die Vollmacht für den Hauptprozess umfasst die Vollmacht für das eine Hauptintervention, einen Arrest oder eine einstweilige Verfügung betreffende Verfahren.