[[{}law:zpo:851c|←]][[{}law:zpo|↑]][[{}law:zpo:852|→]] == § 851d Pfändungsschutz bei steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen == Monatliche Leistungen in Form einer lebenslangen Rente oder monatlicher Ratenzahlungen im Rahmen eines Auszahlungsplans nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes aus steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen sind wie Arbeitseinkommen pfändbar.