[[{}law:zpo:924|←]][[{}law:zpo|↑]][[{}law:zpo:926|→]]
=== § 925 Entscheidung nach Widerspruch ===
(1)[[law:zpo:925#abs_1_1|1]] Wird Widerspruch erhoben, so ist über die Rechtmäßigkeit des
Arrestes durch Endurteil zu entscheiden.
(2)[[law:zpo:925#abs_2_1|1]] Das Gericht kann den Arrest ganz oder teilweise bestätigen,
abändern oder aufheben, auch die Bestätigung, Abänderung oder
Aufhebung von einer Sicherheitsleistung abhängig machen.