[[{}law:zpo:924|←]][[{}law:zpo|↑]][[{}law:zpo:926|→]] === § 925 Entscheidung nach Widerspruch === (1)[[law:zpo:925#abs_1_1|1]] Wird Widerspruch erhoben, so ist über die Rechtmäßigkeit des Arrestes durch Endurteil zu entscheiden. (2)[[law:zpo:925#abs_2_1|1]] Das Gericht kann den Arrest ganz oder teilweise bestätigen, abändern oder aufheben, auch die Bestätigung, Abänderung oder Aufhebung von einer Sicherheitsleistung abhängig machen.