~~META: image = :linkimg:kosten_und_rechtsschutz.png ~~ ====== Kosten und Rechtsschutz ====== Mit hoher Wahrscheinlichkeit irgendwann einer euer Anträge von einer Behörde abgelehnt oder ihr seit mit dem Ergebnis des Antrags nicht zu frieden. Beispiele sind: * Zu niedriger GdB bei dem Antrag auf Schwerbehinderung * Ablehnung oder zu niedriger Pflegegrad * Ablehnung der Erwerbsminderungsrente * Ablehnung eines Hilfsmittel. In der Regel ist gegen den Bescheid ein Widerspruch möglich und, wenn nötig, anschließend eine Klage. Die erste vom Gericht beauftragte Begutachtung wird in der Regel von der Staatskasse übernommen (§106 Abs. 3 Nr. 3 SGG). Sollte ein Zweit-/Gegengutachten notwendig sein, fallen hierfür häufig Kosten im mittleren vierstelligen Bereich an (§109 SGG). Sofern die Klage abgewiesen wird, steht die zweite Instanz offen. Bis einschließlich dem Widerspruch kann man selber ohne Unterstützung aktiv werden. Spätestens ab der Klage ist jedoch professionelle Hilfe anzuraten. Im folgenden fasse ich die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten und die damit verbundenen Kosten zusammen: ====== Selber zahlen ====== Für Rechtsanwälte im Sozialrecht fallen in der Regel Kosten im mittleren dreistelligen Bereich an. Gerichtskosten fallen keine an. Sofern kein Zweitgutachter beauftragt wird, ist bei einer Niederlage also nur der eigene Rechtsanwalt zu bezahlen. Details im Artikel [[.:kosten:rechtsanwalt|]]. Für die erste Instanz besteht bei Sozialgericht kein Rechtsanwaltszwang, so dass man auch ohne Rechtsanwalt klagen kann, wodurch die Kosten ohne Zweitgutachter praktisch auf 0 € sinken. ====== Rechtsschutzversicherung ====== Eine gute Rechtsschutzversicherung gibt die größtmögliche Flexibilität und Sicherheit. Oftmals inkludiert die Rechtsschutzversicherung bereits den Widerspruch, übernimmt die Kosten für die Klage und die hohen Kosten für den Zweitgutachter nach § 109 SGG. Je nach abgeschlossener Versicherung kann es sein, dass ein kleiner Selbstbehalt (150€, 250€) zu zahlen ist. Es gibt aber auch Rechtsschutzversicherungen ohne Selbstbehalt. Wichtig ist, die Rechtsschutzversicherung VOR dem Absenden des Antrags abzuschließen und die ggf. vereinbarte Wartefrist abzuwarten, da sonst die Rechtsschutzversicherung nicht greift. Gute Rechtsschutzversicherung sollten das Sozialrecht und bereits die Widersprüche abdecken, eine freie Wahl des Anwalts ermöglichen, keine Wartezeit für Sozialrecht haben und die Kosten für den Zweitgutachter übernehmen. Bereits bei zwei Leistungsfällen (z.B. Widersprüchen oder Klage) innerhalb von zwölf Monaten kann die Versicherung den Vertrag kündigen. Ein Widerspruch gegen einen Bescheid und eine anschließende Klage gegen denselben Bescheid gilt in der Regel jedoch nur als ein Leistungsfall. Diese Regelung im Kopf zu haben, ist insbesondere dann wichtig falls ihr mehrere Anträge stellen wollt und davon auszugehen ist, dass ihr gegen die Entscheidungen rechtlich vorgehen werdet. Gleichwohl sind Klagen im Sozialrecht wie im Abschnitt "Selber Zahlen" beschrieben verglichen mit Klagen in anderen Bereichen mit sehr geringen Kosten verbunden. Teuer wird es erst mit einem Zweitgutachter nach §109 SGG. Falls ihr schon einen favorisierten Anwalt habt, den ihr im Fall der Fälle beauftragen möchtet, kann es sinnvoll sein, die Wahl der Rechtsschutzversicherung mit der Kanzlei anzusprechen. Stiftung Warentest/Finanztest hat Rechtsschutzversicherungen im Heft 02/2025 getestet. Ein unabhängiger Versicherungsmakler sollte auf Basis der oben genannten Anforderung eine Empfehlung für eine Rechtsschutzversicherung aussprechen können. Ich persönlich bin seit gut 15 Jahren bei der [[https://tell.tl/p/b1a/2eac1tg|Arag (*)]] und bin sehr zufrieden. Ich hatte 5 Leistungsfälle während dieser Zeit, einen inkl. Zweitgutachter nach §109 SGG und es gab zwei Jahre, in denen ich jeweils zwei Leistungsfälle hatte. ====== Sozialverbände / Gewerkschaften ====== Sozialverbände wie der VdK Deutschland oder Sozialverband Deutschland aber auch teilweise Gewerkschaften unterstützen mit ihren Rechtsanwälten bei Widersprüchen und Klagen. Teilweise wird die Unterstützung jedoch nur gewährt, wenn man bereits länger Mitglied ist. Neben dem Mitgliedsbeitrag und einer kleinen Pauschale (<100€) sind jedoch ggf. die Kosten für den Zweitgutachter selber zu zahlen. Berichte von Betroffenen zeigen jedoch sehr unterschiedliche Qualitäten bei der Beratung und bei der Prozessvertretung. Oftmals werden die Betroffenen mangels Zeit nicht eingebunden, so dass die Betroffenen keinen echten Einfluss auf die verschickten Stellungnahmen oder Klagen haben. ====== Beratungshilfe ====== Personen, die sich keinen Rechtsanwalt leisten können und denen keine andere zumutbare Möglichkeit zur Verfügung steht, können auf die Beratungshilfe zurückgreifen. Die Gewährung der Beratungshilfe ist jedoch an enge Einkommens- und Vermögensgrenzen gekoppelt. Die Beratungshilfe unterstützt vor und während des Antragsverfahrens und zusätzlich auch im Widerspruchsverfahren, auch die Erstellung von Schreiben wird abgedeckt. Eine abgeschlossene Rechtsschutzversicherung schließt die Beratungshilfe aus, so dass hier abzuwägen ist, ob man eine Rechtsschutzversicherung abschließt oder sich auf die Beratungshilfe verlässt. Außer in Bremen, Hamburg und Berlin kann der Rechtsanwalt für die Beratungshilfe frei gewählt werden. Weiterführende Links: | Information inkl. Vorab-Check | https://service.justiz.de/beratungshilfe | | Antrag | https://justiz.de/service/formular/dateien/agI1.pdf | ====== Prozesskostenhilfe ====== Bedürftige Personen können für Klagen Prozesskostenhilfe beantragen. Die Prozesskostenhilfe deckt die Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten ab, übernimmt aber nicht die Kosten für einen Zweitgutachter. Weiterführende Links: | Informationen: | https://www.bmj.de/DE/themen/wege_zum_recht/gerichtsverfahren/prozesskostenhilfe/prozesskostenhilfe_node.html | | ausführliche Broschüre | https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Beratungs_und_Prozesskostenhilfe.pdf | ====== Vergütung Rechtsanwälte ====== Da die Vergütung für Rechtsanwälte im Sozialrecht recht niedrig ist, rechnen nicht alle Anwälte nach der Gebührenordnung ab. Teilweise rechnen Rechtsanwälte nach Stunden ab oder verlangen einmalige Gebühren für das Studium der medizinische Unterlagen. Alle Kosten, die über die Gebührenordnung hinausgehen, werden weder von der Rechtsschutzversicherung noch von der Prozesskostenhilfe übernommen und müssen selber bezahlt werden. Die Rechtsanwälte müssen aber frühzeitig auf diesen Sachverhalt hinweisen und eine entsprechende Honorarvereinbarung vorlegen. #@VGWORT_HTML~vg02,98e5686fb7c4453e97f50ad538620c65~@#