===== Mein Justizpostfach ===== Das [[https://mjp.justiz.de/|Mein Justizpostfach (MJP)]] {{ :recht:mjp01.png?direct&300|}} ist ein digitales Postfach, mit dem man direkt und rechtssicher mit Gerichten, Behörden, Rechtsanwälten sowie vielen weiteren öffentlichen Stellen, beispielsweise der Deutschen Rentenversicherung und zahlreichen Krankenkassen, kommunizieren kann. Briefe per Post oder Fax werden dadurch häufig überflüssig. Gegenüber dem Fax bietet das MJP den Vorteil, dass das Ausdrucken, handschriftliche Unterschreiben, Einscannen und anschließende Versenden von Dokumenten entfallen kann. Für viele Schriftsätze genügt die sogenannte einfache Signatur, also die Angabe des vollständigen Namens am Ende des Dokuments ohne eine echte Unterschrift. Für jedes versandte Dokument erhält man einen rechtssicheren Versandnachweis. ==== Voraussetzungen ==== * ListenpunktPersonalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion * PIN bzw. Transport-PIN des Personalausweises * NFC-fähiges Smartphone mit AusweisApp oder ein NFC-Kartenlesegerät Video zur Einrichtung: https://www.youtube.com/watch?v=0E0WfAZL6Wg ==== Nutzung ==== Ein neues Postfach kann auf der Webseite https://mjp.justiz.de/ angelegt werden. Sowohl für die Einrichtung des Postfachs als auch für jede Anmeldung ist die Nutzung des Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion erforderlich. Während der Einrichtung wird eine Schlüsseldatei erstellt und heruntergeladen. Diese Datei wird später benötigt, um eingegangene Nachrichten zu entschlüsseln und zu lesen. Sie sollte daher sicher aufbewahrt werden. Wer die Nutzung einmal in der Praxis sehen möchte, kann sich den entsprechenden Abschnitt im folgenden Video ansehen: https://youtu.be/L_WMRjWo0Ds?t=271 Statt des dort gezeigten NFC-Kartenlesegeräts kann auch ein NFC-fähiges Smartphone mit der AusweisApp verwendet werden. ==== Einschränkungen ==== Es ist umstritten, ob z.B. eine Behörde Anträge über das Postfach annehmen muss. Es sollte im Vorfeld geprüft werden, ob die Behörde die Anträge tatsächlich akzeptiert ("Zugangseröffnung"). Sehr geehrte Damen und Herren, auf Ihrer Internetseite mit den Hinweisen zur elektronischen Kommunikation habe ich keine eindeutigen Informationen zum „Mein Justizpostfach“ (MJP) gefunden. Werden formgebundene beziehungsweise schriftformbedürftige Dokumente von ihrer Behörde/Organisation, die über das "Mein Justizpostfach" an ihr "besonderes elektronisches Behördenpostfach" (beBPo) verschickt werden, rechtswirksam entgegengenommen? Falls ja, bitte ich um Mitteilung, ob hierfür besondere Anforderungen oder Einschränkungen gelten. Gleichzeitig möchte ich anregen, dass sie entsprechende Informationen auf ihrer Webseite ergänzen. Vielen Dank für Ihre Auskunft. Mit freundlichen Grüßen ==== Schattenseiten ==== - Unklar, welche Behörden/Organisationen neben den Gerichten Dokumente auf diesem Wege akzeptieren. - Zustellungen gelten auch ohne tatsächliches Lesen als erfolgt. \\ Wer das MJP nutzt, sollte sich bewusst sein, dass elektronische Zustellungen rechtliche Fristen auslösen können, auch wenn eine Nachricht nicht unmittelbar gelesen wird. \\ Zwar versendet das System E-Mail-Benachrichtigungen über neue Nachrichten, jedoch trägt der Nutzer selbst die Verantwortung dafür, sein Postfach regelmäßig zu kontrollieren. Eine nicht zugestellte oder übersehene Benachrichtigungs-E-Mail schützt nicht vor den rechtlichen Folgen einer Zustellung. - Anmeldung und Entschlüsselung sind vergleichsweise umständlich \\ Für jede Anmeldung wird der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion benötigt. Zusätzlich muss die bei der Einrichtung erzeugte Schlüsseldatei verfügbar sein, da ohne sie eingegangene Nachrichten nicht entschlüsselt werden können. \\ Dies bietet zwar ein hohes Sicherheitsniveau, ist aber deutlich weniger komfortabel als klassische E-Mail-Dienste. - Keine eigene App oder Desktop-Anwendung \\ Derzeit erfolgt die Nutzung ausschließlich über den Webbrowser. Eine eigenständige App oder Desktop-Anwendung steht nicht zur Verfügung. - Keine Nutzung auf Smartphones - Datenschutzkritik am Adressverzeichnis \\ Kritik gibt es unter anderem an den im Adressverzeichnis gespeicherten Daten. Weitere Informationen dazu finden sich in diesem [[https://www.heise.de/news/E-Rechtsverkehr-Loechriger-Datenschutz-beim-Online-Dienst-Mein-Justizpostfach-10446656.html|Artikel]].