====== Schwerbehinderung ======
====== Schwerbehinderung und Grad der Behinderung ======
Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die wichtigsten Aspekte rund um die Feststellung einer
Schwerbehinderung.
Eine Schwerbehinderung liegt in Deutschland vor, wenn bei einer Person ein Grad der Behinderung (GdB)
von mindestens 50 festgestellt wurde. Grundlage ist das Neunte Buch Sozialgesetzbuch
([[law:sgb_9|SGB IX]]). Menschen mit einem festgestellten GdB können abhängig von Höhe und Merkzeichen
[[leistungen_nachteilsausgleiche|verschiedene Nachteilsausgleiche, Rechte und Unterstützungsleistungen]]
in Anspruch nehmen. Das Schwerbehindertenrecht soll dem Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile, der
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und der Sicherung von Rechten, insbesondere im Arbeitsleben, dienen.
Der Schwerbehindertenausweis dient als offizieller Nachweis der anerkannten Schwerbehinderung und der
zuerkannten Merkzeichen.
Dieses Kapitel erläutert die wichtigsten Punkte und verweist auf vertiefende Unterseiten zu
einzelnen Fragestellungen.
==== Grad der Behinderung (GdB) ====
Der GdB beschreibt das Ausmaß der gesundheitlichen Beeinträchtigung in seiner Gesamtheit. Er wird in Zehnergraden von 20 bis 100 festgelegt.
Wesentliche Merkmale:
* Maßgeblich sind Funktionsbeeinträchtigungen, nicht Diagnosen (siehe [[soziales:schwerbehinderung:mythos_diagnosen|Mythos: Diagnosen sind alles]])
* Mehrere Erkrankungen werden nicht addiert, sondern gesamthaft bewertet
* Die Bewertung erfolgt nach der Versorgungsmedizin-Verordnung ([[:law:versmedv|VersMedV]])
Die Höhe des festgestellten GdB richtet sich nach dem Ausmaß der funktionellen Einschränkungen im Alltag. Bei ME/CFS kommt es dabei weniger auf Diagnosen als auf die tatsächlichen Auswirkungen der Erkrankung an.
siehe Unterartikel: [[.:schwerbehinderung:hoehe_allgemein|Höhe des GdB Allgemein]] und [[.:schwerbehinderung:hoehe|Höhe des GdB bei ME/CFS]]
===== Antragstellung =====
Die Beantragung eines Grades der Behinderung ist der erste Schritt hin zum GdB.
Dabei kommt es insbesondere auf eine präzise und vollständige Darstellung der gesundheitlichen
Einschränkungen an. Typische Fehler und häufige Missverständnisse können den Ausgang des Verfahrens
erheblich beeinflussen.
Der Artikel [[.:schwerbehinderung:antrag|Antragstellung]] unterstützt bei diesem ersten Schritt,
===== Häufige Mythen =====
Rund um das Schwerbehindertenrecht existieren zahlreiche Annahmen, die sich hartnäckig halten, rechtlich
jedoch nicht zutreffen. Diese Mythen können Betroffene verunsichern oder zu ungünstigen Entscheidungen
führen.
Ein verbreiteter Irrtum betrifft den sogenannten Verschlimmerungsantrag, der oft missverstanden wird.
siehe [[.:schwerbehinderung:mythos_verschlimmerungsantrag|Mythos: Verschlimmerungsantrag oder "Es kann nur besser werden!"]]
Ebenso besteht häufig die Annahme, dass das Datum auf dem Schwerbehindertenausweis angibt, wann der
Grad der Behinderung ausläuft. Der Grad der Behinderung ist immer unbegrenzt, wie der Artikel
[[.:schwerbehinderung:mythos_befristung|Mythos: Befristeter GdB]] zeigt.
===== Merkzeichen =====
Neben dem Grad der Behinderung können sogenannte Merkzeichen zuerkannt werden.
Diese kennzeichnen besondere Beeinträchtigungen und sind mit spezifischen Nachteilsausgleichen verbunden.
Für Menschen mit ME/CFS sind insbesondere folgende Merkzeichen relevant:
* [[.:schwerbehinderung:merkzeichen_g|G - erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit]]
* [[.:schwerbehinderung:merkzeichen_ag|G - außergewöhnliche Gehbehinderung]]
* [[.:schwerbehinderung:merkzeichen_b|B - Notwendigkeit ständiger Begleitung]]
* [[.:schwerbehinderung:merkzeichen_h|H - Hilflosigkeit]]
===== Widerspruch und Klage =====
Ein ablehnender Bescheid oder ein aus Sicht der Betroffenen zu niedriger GdB muss nicht hingenommen werden. Das Sozialrecht sieht abgestufte Rechtsmittel vor, deren Erfolgsaussichten von verschiedenen Faktoren abhängen.
siehe [[.:schwerbehinderung:erfolgsaussichten|Erfolgsaussichten beim Widerspruch und bei der Klage]]
==== Links ====
| Allgemeine Informationen | https://www.betanet.de/grad-der-behinderung.html |
{{indexmenu>:soziales:schwerbehinderung#1|nojs rsort}}
==== Weitere Information ====
__[[https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BSG&Datum=06.12.1989&Aktenzeichen=9%20RVs%203/89|Beweispflicht bei Absenkung des GdB]]__
In Herabsetzungsverfahren sind die für das Schwerbehindertenrecht zuständigen Behörden beweispflichtig für die die GdB-Absenkung rechtfertigende wesentliche Änderung der Verhältnisse
__[[https://www.lagus.mv-regierung.de/Soziales/Schwerbehindertenrecht/|Arbeitskompendium der versorgungsmedizinisch tätigen Leitenden Ärztinnen und Ärzte der Länder und der Bundeswehr]]__
unter Merkblätter / Empfehlungen