Häufig stellt sich für Erkrankte die Frage, wer für die Diagnosestellung bei ME/CFS-Diagnose zuständig ist.
Nach der Long-COVID-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die ME/CFS ausdrücklich einschließt (§ 2 Abs. 2 Nr. 2), liegt die primäre Zuständigkeit für die diagnostische Abklärung bei dem Hausarzt. Dazu gehören die Erfassung der Symptome, das sogenannte Basis-Assessment und die notwendige Differenzialdiagnostik (§ 5 Abs. 1).
Hausärzte können die Diagnose ME/CFS selbst stellen, wenn die diagnostischen Kriterien erfüllt sind und andere Erkrankungen als ausreichende Erklärung der Beschwerden ausgeschlossen wurden. Eine Bestätigung durch eine Spezialambulanz ist nicht grundsätzlich erforderlich.
Auch andere Fachärztinnen und Fachärzte können ME/CFS diagnostizieren, beispielsweise aus den Bereichen: