Eine Erwerbsminderungsrente (auch EM-Rente genannt) kann Menschen absichern, die wegen Krankheit oder Behinderung nur noch eingeschränkt arbeiten können. Bei Myalgischer Enzephalomyelitis / Chronischem Fatigue-Syndrom (ME/CFS) zählt nicht die Diagnose allein, sondern das festgestellte Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Zusätzlich prüft die gesetzliche Rentenversicherung versicherungsrechtliche Voraussetzungen. Dieser Artikel erklärt die Grundregeln in Deutschland und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung.
Wenn du eine Erwerbsminderungsrente erwägst, lass die Versicherungszeiten und mögliche Antragswege bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) prüfen. Medizinische Unterlagen sollten möglichst konkret beschreiben, welche Tätigkeiten in welchem Umfang möglich sind und welche Folgen Belastung hat. Für eine Entscheidung werden medizinische und versicherungsrechtliche Voraussetzungen getrennt geprüft.
Nach § 43 SGB VI richtet sich die Beurteilung grundsätzlich danach, wie viele Stunden eine Person unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes täglich arbeiten kann:
Diese Stundengrenzen allein entscheiden nicht jeden Fall. Auch die Bedingungen, unter denen Arbeit möglich ist, können wichtig sein. Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei teilweiser Erwerbsminderung eine volle Rente wegen der Arbeitsmarktlage infrage kommen. Für einzelne ältere Versicherte gelten zudem besondere Regeln zum Berufsschutz. Die DRV muss den Einzelfall beurteilen.
Im Regelfall muss die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt sein. Außerdem müssen in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung grundsätzlich drei Jahre mit Pflichtbeiträgen liegen. Ausnahmen und Sonderregelungen sind möglich, etwa bei bestimmten Ursachen der Erwerbsminderung oder besonderen Versicherungsverläufen. Kläre deine Zeiten direkt mit der DRV, statt aus einer Lücke im Versicherungsverlauf selbst auf einen fehlenden Anspruch zu schließen.
Beschreibe, welche Aufgaben du regelmäßig und unter üblichen Arbeitsbedingungen bewältigen kannst. Bei ME/CFS kann eine post-exertionelle Malaise (PEM), also eine Verschlechterung nach Belastung, zeitverzögert auftreten. Dadurch kann eine Tätigkeit während eines Termins möglich wirken, obwohl sie nicht verlässlich an mehreren Tagen hintereinander geleistet werden kann. Auch notwendige Pausen, Konzentrationsprobleme oder Beschwerden beim Sitzen und Stehen können für die Darstellung der Leistungsfähigkeit wichtig sein.
Du musst eine Verschlechterung nicht absichtlich auslösen. Eigene kurze Beispiele können ärztliche Befunde ergänzen; sie ersetzen keine medizinische Beurteilung. Ein Pflegegrad oder Grad der Behinderung führt nicht automatisch zu einer Erwerbsminderungsrente, weil diese Verfahren andere Fragen prüfen.
Die Rente muss beantragt werden. Die DRV prüft Versicherungszeiten und medizinische Unterlagen und kann weitere Befunde oder eine Begutachtung veranlassen. Ob eine Rehabilitation geeignet ist, wird im Verfahren ebenfalls geprüft. Gerade bei ME/CFS sollten Belastungsgrenzen und PEM dabei berücksichtigt werden. Das Portal Erwerbsminderungsrente führt zu Informationen über Antrag, Formulare, Begutachtung und Bescheid.
Die Höhe und Dauer einer bewilligten Rente sind eigene Fragen. Die tatsächliche Rentenhöhe lässt sich nicht allein aus dem Pflegegrad, dem GdB oder der Diagnose ableiten.
Der Antrag kann bei der DRV online, schriftlich oder mit Unterstützung einer Auskunfts- und Beratungsstelle gestellt werden. Im Verfahren kann die DRV ärztliche Befundberichte anfordern und eine Begutachtung veranlassen. Am Ende steht ein Bescheid über Bewilligung oder Ablehnung. Der Artikel Höhe der Erwerbsminderungsrente erläutert die Rentenberechnung; Reha vor Rente erklärt die Prüfung einer Rehabilitation.
Mit dem Selbsteinschätzungsbogen R0215 können Betroffene gesundheitliche Einschränkungen aus ihrer Sicht beschreiben. Der Befundbericht S0051 dient der ärztlichen Darstellung von Befunden und Auswirkungen. Konkrete, zutreffende Beispiele aus dem Alltag können beim Gespräch mit Behandelnden helfen, auch zeitverzögerte Belastungsfolgen und Schwankungen zu erfassen. Die Artikel Hinweise zu R0215 und Hinweise zu S0051 gehen darauf näher ein.
Nein. Die DRV prüft das Leistungsvermögen und die Versicherungszeiten im Einzelfall. ME/CFS und mögliche Belastungsfolgen müssen dabei zutreffend medizinisch eingeordnet werden.
Nein. Pflegebedürftigkeit und Erwerbsminderung haben unterschiedliche gesetzliche Voraussetzungen. Unterlagen aus einem Verfahren können Informationen liefern, ersetzen die andere Prüfung aber nicht.
Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Die DRV erklärt die sogenannte arbeitsmarktbedingte volle Erwerbsminderungsrente; ob sie im Einzelfall infrage kommt, muss geprüft werden.
[2012] Bundessozialgericht Aktenzeichen B 13 R 107/12 B
[2025] Sozialgericht Nordhausen S 20 R 671/23
[2025] Falsches Gutachten kann Erwerbsminderungsrente verhindern
Urteil: Heilbarkeit steht einer EMR nicht entgegen
Urteil: Homeoffice kein Arbeitsmarkt
Urteil: Kriterien für die Wegefähigkeit
[2024] Landessozialgericht NRW, 21 R 215/24
[2024] LSG Baden-Württemberg, 18.04.2024 - L 10 R 1319/23
Landessozialgericht NRW, L 8 R 13/22
[2019] Bundessozialgericht 11.12.2019, B 13 R 7/18 R
[2015] BSG, 17.09.2015 - B 13 R 290/15 B