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Pflegegrad

Ein Pflegegrad beschreibt, wie stark die Selbstständigkeit oder Fähigkeiten einer Person im Alltag beeinträchtigt sind. In Deutschland gibt es fünf Pflegegrade; sie sind Grundlage für unterschiedliche Leistungen der Pflegeversicherung. Auch Menschen mit Myalgischer Enzephalomyelitis / Chronischem Fatigue-Syndrom (ME/CFS) können einen Pflegegrad beantragen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend ist der individuelle Unterstützungsbedarf, nicht die Diagnose allein; dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine persönliche Rechts- oder Pflegeberatung.

Das Wichtigste zuerst

Der Antrag geht an die Pflegekasse beziehungsweise bei privat Versicherten an die private Pflegepflichtversicherung. Danach wird die Pflegebedürftigkeit begutachtet. Für das Gespräch kann es helfen, mit wenigen Beispielen zu beschreiben, welche Tätigkeiten nur mit Hilfe gelingen und welche Folgen eine Tätigkeit später hat. Eine umfangreiche Dokumentation ist dafür nicht erforderlich, wenn sie zu belastend wäre.

Wann liegt Pflegebedürftigkeit vor?

Nach § 14 SGB XI müssen gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten vorliegen, die Hilfe durch andere erfordern. Sie müssen voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen und eine gesetzlich festgelegte Schwere erreichen. Die Begutachtung beurteilt die Auswirkungen im Alltag, nicht allein Diagnosen oder Befunde.

Ein Pflegegrad ist etwas anderes als ein Grad der Behinderung (GdB) oder eine Erwerbsminderungsrente. Die Verfahren verfolgen unterschiedliche Zwecke und haben unterschiedliche Kriterien.

Was wird begutachtet?

Das Begutachtungsinstrument nach § 15 SGB XI betrachtet sechs Lebensbereiche:

Die Bereiche werden unterschiedlich gewichtet. Aus der Gesamtbewertung ergibt sich gegebenenfalls Pflegegrad 1 bis 5. Näheres zum Ablauf steht im Artikel Pflegebegutachtung.

Was ist bei ME/CFS wichtig?

Bei ME/CFS kann eine Tätigkeit während eines Termins möglich erscheinen, im Alltag aber nur selten, nur mit Unterstützung oder unter deutlichen Belastungsfolgen gelingen. Post-exertionelle Malaise (PEM) bedeutet eine Verschlechterung von Beschwerden nach Belastung. Beschreibe möglichst konkret, wie oft Hilfe nötig ist, was ohne Hilfe geschieht und ob nach einer Tätigkeit eine Verschlechterung eintritt. Es ist nicht nötig, Beschwerden während der Begutachtung absichtlich hervorzurufen.

Die Begutachtung muss die gesetzlichen Kriterien anwenden. Nicht jede Einschränkung wird in jedem Modul in gleicher Weise berücksichtigt. Der Artikel Herausforderungen bei ME/CFS und Pflegegrad geht auf mögliche Schwierigkeiten näher ein.

Wie geht es nach dem Antrag weiter?

Die Pflegekasse entscheidet auf Grundlage des Gutachtens und teilt das Ergebnis in einem Bescheid mit. Welche Leistungen in Betracht kommen, hängt vom Pflegegrad und weiteren Voraussetzungen ab. Bitte um das Gutachten, wenn du die Bewertung nachvollziehen möchtest. Bei Fragen zum Bescheid oder zu Leistungen kann eine Pflegeberatung helfen; das Pflegegrad-Portal führt durch die einzelnen Schritte.

Eine Übersicht zu Leistungen und Nachteilsausgleichen zeigt mögliche Leistungen nach Pflegegrad. Für persönliche Fragen bieten die Pflegekasse und Pflegestützpunkte Beratung an. Auch Sozialverbände wie SoVD und VdK beraten ihre Mitglieder. Ein Pflegegradrechner des VdK kann eine erste Orientierung geben; maßgeblich bleibt die Begutachtung und Entscheidung der Pflegekasse.

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Quellen

Häufige Fragen

Bekomme ich wegen ME/CFS automatisch einen Pflegegrad?

Nein. Die Diagnose allein reicht nicht aus. Maßgeblich ist, wie stark deine Selbstständigkeit oder Fähigkeiten nach den gesetzlichen Kriterien beeinträchtigt sind.

Ist ein Pflegegrad dasselbe wie ein GdB?

Nein. Ein Pflegegrad betrifft die Pflegebedürftigkeit und Leistungen der Pflegeversicherung. Der GdB beschreibt die Auswirkungen einer Behinderung nach anderen Regeln.

Muss ich bei der Begutachtung zeigen, was ich gerade noch schaffe?

Nein. Wichtig ist eine zutreffende Beschreibung des gewöhnlichen Alltags und des Hilfebedarfs. Du musst keine Überlastung oder PEM auslösen, um Einschränkungen darzustellen.

Weitere Information

Rundbrief des Bundesamt für Soziale Sicherung

Die Pflegekassen sind nach § 18c Abs. 5 SGB XI verpflichtet, die Anspruchsvoraussetzungen der pauschalen Zusatzzahlung wöchentlich zu prüfen und ggf. die Auszahlung vorzunehmen. Eine Auszahlung der pauschalen Zusatzzahlung erst nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens ist nicht „unverzüglich“ und widerspricht dem Wortlaut der gesetzlichen Regelung.

[2024] LSG Baden-Württemberg, 18.04.2024 - L 10 R 1319/23

Die Zuerkennung eines Pflegegrades hat für sich gesehen keine Aussagekraft zur Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

Landessozialgericht NRW, L 8 R 13/22

Entgegen der Auffassung des Klägers belegt auch das Pflegegutachten des MDK den Nachweis einer quantitativen Leistungsminderung nicht. Die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit folgt bereits grundsätzlich anderen Kriterien als die Feststellung der Erwerbsminderung. Zudem bauen derartige Gutachten wesentlich auf einer modulbezogenen Anamnese auf, die gerade (nur) an den spezifischen Belangen des Pflegeversicherungsrechts ausgerichtet ist Hinzu tritt, dass die Begutachtungen häufig ohne ärztliche Beteiligung durch Pflegefachkräfte durchgeführt werden und sich weitgehend auf anamnestische Angaben stützen, so dass sie als solche regelmäßig nicht den Vollbeweis für eine Erwerbsminderung zu erbringen vermögen

LSG Sachsen-Anhalt L 1 P 2/22

Nicht die Schwere der Erkrankung oder Behinderung, sondern allein die Schwere der gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten ist Grundlage der Bestimmung der Pflegebedürftigkeit. Eine festgestellte Minderung der Erwerbsfähigkeit oder auch der GdB von 60 sagt nichts darüber aus, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI gegeben sind.